FAQ

Antworten auf häufige Fragen (FAQ)

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Sind eure Therapien und Massagen von der Krankenkasse anerkannt?

Ja - prinzipiell beteiligen sich die Zusatzversicherungen oder Unfallversicherungen an den Kosten. Da es jedoch unzählige verschiedene Versicherungsmodelle gibt, hängt die genaue Kostenübernahme von deinem persönlichen Vertrag und der jeweiligen Therapeutin ab:

Jolanda: Ist bei allen Kassen über die Zusatzversicherung anerkannt
(als Eidg. dipl. Medizinische Masseurin FA und Dipl. Heilpraktikerin TEN Zert. OdA AM).

Corinne: Durch die laufende eidg. Ausbildung ist Corinne noch nicht bei allen Kassen gelistet!
(z.B. CSS, Helsana sana/completta, VISANA, Assura, SWICA, Sympany).

Nein – Leistungen im Bereich der physikalisch-medizinischen Therapie (wie medizinische Massagen) oder Alternativmedizin (z.B. Naturheilkunde TEN) werden bei uns über die Zusatzversicherung (VVG) abgerechnet.

Warum ist das so?

Oft ist man es aus Physiotherapiepraxen oder Chiropraktiken gewohnt, dass die Rechnung direkt an die Kasse geschickt wird. Das funktioniert dort jedoch nur über die Grundversicherung (KVG), weil Medizinische Masseure in solchen Betrieben als angestellter „verlängerter Arm“ direkt im Team integriert sind und die Behandlung strikt auf Basis einer zwingenden ärztlichen Verordnung (VEO) läuft.

Als selbstständige medizinische Praxis arbeiten wir hingegen über die Zusatzversicherung. In diesem System ist eine direkte Abrechnung mit den Kassen nicht vorgesehen. Du begleichst die Rechnung direkt bei uns und erhältst einen offiziellen Versicherungs-Rückforderungsbeleg (diesen gibt es übrigens auch bei ärztlichen Leistungen, die nicht über die Grundversicherung laufen), den du im Anschluss unkompliziert bei deiner Krankenkasse zur Rückvergütung einreichst.

In der Schweiz sind diese Begriffe sowie die dazugehörigen Berufsfelder und Ausbildungen klar voneinander getrennt. Da Krankenkassen in ihren Zusatzversicherungen jedoch unterschiedliche Bezeichnungen verwenden oder Abrechnungsmodelle bündeln, entsteht oft Verwirrung. Gemäss dem Schweizer Bildungssystem (Tertiärstufe) wird wie folgt unterschieden:

Alternativmedizin (OdA AM):

    Naturheilkundliche Methoden wie TEN, TCM, Ayurveda oder Homöopathie. Der Abschluss als Eidg. Dipl. Naturheilpraktikerin (z.B. TEN) erfolgt über eine Höhere Fachprüfung (HFP) und entspricht im nationalen Qualifikationsrahmen einem Professional Master.

KomplementärTherapie (OdA KT):

    Prozessorientierte, körperbasierte Methoden zur Selbstregulation (z.B. Craniosacral-Therapie, Kinesiologie etc.). Auch hier führt der Weg über eine Höhere Fachprüfung (HFP) zum eidgenössischen Diplom und entspricht im nationalen Qualifikationsrahmen einem Professional Master.

Physikalisch-Medizinische Therapie / Schulmedizin (OdA MM):

    Die Medizinische Masseurin mit eidg. Fachausweis (FA) ist ein eigenständiges Berufsfeld der physikalischen Medizin. Dazu gehören die Kernbereiche Klassische Massage, Lymphdrainage, Bindegewebsmassage und Reflexzonen-Therapie sowie Hydro-, Thermo-, Ultraschall- und Elektrotherapien. Der Abschluss wird über eine eidgenössische Berufsprüfung geregelt und trägt den offiziellen Zusatz Professional Bachelor.

Diplom-, Zertifikatsabschlüssen / Einzelmethoden:

Die Mehrheit der Therapeuten:innen in der Schweiz arbeitet mit klassischen Schul- oder Verbands-Diplomen sowie Zertifikaten für Einzelmethoden (z. B. Dipl. Klassische Massage, Dipl. Fussreflexzonentherapie etc.). Obwohl diese früher von den Zusatzversicherungen oft gleichwertig anerkannt wurden, weist dieser Weg eine deutlich geringere Ausbildungstiefe (insbesondere in Medizin, Anatomie und bei den strengen Praktikumsanforderungen) auf und entspricht keinem Tertiärabschluss gemäss dem schweizerischen Bildungssystem.

Der Trend & warum das für DICH wichtig ist?

Krankenkassen schränken die Anerkennung solcher Zertifikate wegen steigender Kosten und Versicherungsmissbräuchen (z. B. Abrechnung von Wellnessmassagen oder fachfremden Leistungen über die Klassische Massage) massiv ein. Der Zug geht klar Richtung strengerer Selektion gemäss dem schweizerischen Bildungssystem.

Im Markt kursieren viele frei erfundene oder von Privatschulen aus Marketingzwecken vergebene Titel wie:

Dipl. Berufsmasseur:in
Dipl. Therapeutischer Masseur:in
Dipl. ärztlicher Masseur:in
Dipl. Klassischer Masseur:in

oder als Praxiswerbung sogar:
 Dipl. medizinische Therapeutische Masseur:in
Dipl. medizische Klassische Masseur:in
 

Was DU wissen musst!

Der Begriff „medizinisch“ oder "medizinische Masseur" ist im Zusammenhang mit Therapien und Behandlungen rechtlich geschützt. Die unberechtigte Verwendung dieses Begriffs zur Erweckung eines staatlich anerkannten medizinischen Abschlusses verstösst gegen das Gesetz und den unlauteren Wettbewerb (UWG) und ist meldepflichtig (auch von dir als Patient)!

Problem und Widerspruch in der Praxis:

Absolventen von Diplom- und Zertifikatsabschlüssen, dürfen laut Ausbildung nur an gesunden Menschen (Prävention, Wellness) arbeiten, da wichtige krankheitsspezifische Therapien (z.B. die Kompressionstherapie bei Ödemen) nicht unterrichtet wird. Da Zusatzversicherungen für eine Kostenübernahme jedoch zwingend echte Krankheitsbilder verlangen, geraten Therapeuten mit reinen Schuldiplomen in einen massiven rechtlichen Widerspruch, weshalb die Krankenkassen die Anerkennung solcher Zertifikate zunehmend massiv einschränken möchte.

 

Warum der Titel „Medizinischer Masseur“ einen echten Unterschied macht:

Als Medizinischer Masseur:in mit eidgenössischem Fachausweis (FA) besitzen wir den staatlich anerkannten Tertiärabschluss (Prof. Bacholor), sind im Nationalen Register der Gesundheitsberufe (NAREG) registriert und verfügen über eine offizielle kantonale Berufsausübungsbewilligung. Damit sind wir berechtigt, offiziell an kranken, verletzten Menschen und Personen mit Beschwerden zu arbeiten und unterliegen strengen Praxis- und Hygienevorgaben.

Ausgebildete Diplom-Absolventen können dagegen ohne kantonale Bewilligung und ohne diese strengen Auflagen im eigenen Wohnzimmer oder einem Kellerraum behandeln. Das führt zu einer verkehrten Welt im schweizer Markt!
Je geringer der Ausbildungsabschluss ist, desto einfacher ist oft der Marktzugang, was es für den Patienten intransparent und für mich extrem schwierig macht, ausgebildete und zuverlässige Fachkräfte zu finden. Genau deshalb setzen wir kompromisslos auf höchste Qualität!

Wir behandeln in unserer Praxis Patienten:innen mit verschiedensten Indikationen, Krankheiten und Lebenslagen. Grundsätzlich sind Behandlungen bei Krankheit, Unfall, Invalidität sowie während und nach der Schwangerschaft (Wochenbettmassage) über die entsprechenden Zusatzversicherungen möglich.

Unsere Erfahrung / Behandlungen nach DEINEM Unfall:

Muss die Therapie über die Unfallversicherung abgerechnet werden, melde den Unfall bitte vorab selbst bei deiner Versicherung über den Arbeitgeber an und lass dir die Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Hilfreich dafür ist ein ärztlicher Bericht oder eine Verordnung für die medizinische Massage (welche wir direkt mit deinem Arzt selbst koordinieren).

Ja - wir bieten medizinische Massagen direkt bei dir zu Hause an, ideal im Wochenbett (0 bis 12 Wochen nach der Geburt), damit du dich in vertrauter Umgebung entspannen und regenerieren kannst, während dein Neugeborenes ganz in deiner Nähe ist. Hier sind die Details:

Therapeuten-Tarif:

Der Tarif richtet sich nach der jeweiligen Fachausbildung und Erfahrung der Therapeutin. Die Behandlung kann in der Regel über die entsprechende Krankenkassen-Zusatzversicherung abgerechnet werden (genaue Details dazu findest du unter Tarife).

Anfahrt & Wegpauschale:

Im Maihofquartier in der Stadt Luzern (also unsere Umgebung) ist die Anfahrt kostenlos (keine Wegpauschale).

Ausserhalb des Maihofquartiers: Solche Hausbesuche sind auf Anfrage möglich. Wir berechnen hierfür einen Wegzuschlag von 4 CHF pro Kilometer (basierend auf der Google-Maps-Berechnung für Hin- und Rückfahrt).

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